Willkür auf staatlicher Ebene

Mit diesem Artikel möchte ich das Schulministerium kritisch betrachten und eure Meinungen zu dem Ganzen hören.

Eine Schülerin, die zufällig mit mir zusammen einen Leistungskurs belegt, wollte ursprünglich statt dem ersten oder zweiten LK, den italienisch Leistungskurs  belegen. Dies wurde durch das Schulministerium unterbunden, weil diese Schülerin ein Jahr in Italien verbracht hatte. Das Schulministerium begründet es damit, dass sie durch das Auslandsjahr einen Vorteil hätte. Sie würde besser Italienisch sprechen als alle anderen Teilnehmer des italienisch Leistungskurses und dies sei unfair gegenüber diesen.

Die Mitschülerin hat sich natürlich nicht so leicht ergeben. Sie hatte sogar einen Verbündeten auf ihrer Seite, eine Schülerin von einer anderen Schule in derselben Lage. Also haben beide das Schulministerium angeschrieben und die Zulassung zum italienisch Leistungskurs verlangt. Daraufhin bekamen sie eine Einladung zu einer mündlichen Prüfung. Bei dieser Prüfung bestand die Mitschülerin von meiner Schule mit der Note eins, ihre Freundin mit einer drei. Die Schlussfolgerung des Ministeriums daraus war, dass die Schülerin, die die Prüfung mit einer drei bestand, den italienisch Leistungskurs belegen durfte aber die Schülerin von meiner Schule, die die Note eins bekam, nicht.

Ich persönlich kann dieser Entscheidung nicht folgen. Jede Begründung, die mir irgendwie in den Sinn kommen könnte, löst sich in wenigen Sekunden in Luft auf.

Aber die Geschichte ist noch nicht zu Ende erzählt, es kommen weitere Komponenten hinzu, die das Ganze noch viel interessanter gestalten. Im italienisch LK an unserer Schule haben wir Schüler, die als Muttersprache Italienisch sprechen. Diese hatten kein Problem in den Italienisch Leistungskurs zu kommen, obwohl sie offensichtlich genauso einen großen  oder noch größeren Vorteil haben, als Schüler, die die Möglichkeit hatten eine Sprache ein Jahr lang im Ausland zu erlernen.

Als Argument könnte ich mir vorstellen, dass es nicht möglich ist, alle Schüler herauszufiltern, die eventuell als erste oder zweite Muttersprache eine andere Sprache sprechen, die in der Schule als Leistungskurs unterrichtet wird. Dieses Argument ist verständlich, jedoch sehe ich eine Notwendigkeit weder für das eine noch für das andere. Man muss Schülern, die als Muttersprache eine unterrichtete Sprache sprechen nicht diesen Unterricht verbieten, genauso wenig muss man es aber Schülern, die sich die Mühe gemacht haben eine zusätzliche Sprache zu lernen und ein Auslandsjahr hinter sich haben.

Meiner Meinung nach, entspringen solche Entscheidungen reinem Konkurrenzdenken, von wegen unfair oder fair… Solche Entscheidungen können Schülern und der Gesellschaft einfach nicht nützen. Wäre diese Schülerin an einem Italienisch Leistungskurs beteiligt, dann wäre sie nicht unterfordert (wie im regulären Italienischunterricht, an dem sie teilnehmen darf) und der LK hätte einen wertvollen Schüler mehr, der sowohl bei Gruppenarbeit als auch allgemein den Unterricht vorantreibt.

Oder es kommt noch schlimmer, solche Entscheidungen entspringen reiner Willkür, was sogar wahrscheinlicher ist. Denn Schüler, die ein Jahr im englischsprachigen Ausland verbracht haben, dürfen ohne Komplikationen einen englisch Leistungskurs belegen. Warum dürfen dasselbe nicht Schüler, die ein Jahr im italienischen Sprachraum verbrachten?

Geschrieben von Mikheil am 06. Oktober 2008 | Veröffentlicht in Sonstiges

5 Antworten zu “Willkür auf staatlicher Ebene”

  1. Anna sagt:

    Hey,
    ich finde dass auch voll schlimm! Habe mich schon lange darüber aufgeregt! Es gibt ja auch Schüler im englisch Lk die ein Jahr in den USA waren, und in dem Fall wird das sogar gefördert! Das ist einfach unmöglich!!!

  2. Mikheil sagt:

    Genau, wo ist die Logik dahinter?

  3. Dennis sagt:

    Schwachsinn!!

    Ich war ein Jahr in Amerika und konnte problemlos den Englisch LK wählen. War dies eine „grundlegende Entscheidung der schulischen Obrigkeit“ oder suchte man einfach verzweifelt nach Gründen für das Herausfiltern von Schülern da sonst aufgrund von fehlenden Kapazitäten eventuell sogar neue Kurse entstehen müssten??
    Aufgrund von neu entstehenden Kosten war eine „Wunsch“-Bildung also nicht tragbar – eine Theorie(??)

  4. Line sagt:

    Das ist ja wohl einfach nur unfassbar… absolut überhaupt nicht nachvollziehbar. Das Unlogischste und Sinnloseste, was ich seit langem gehört habe.. Selbst im Spanisch LK sind doch Schüler, die ein Jahr in Spanien waren.. Bei Schülern aus dem Englisch Kurs wäre das Argument vielleicht, dass sich diejenigen, die ein Jahr lang im Ausland waren nicht so einen ‚übergroßen‘ Vorteil verschaffen könnten, weil schließlich alle Schüler bevor sie in den LK kommen schon 6 Jahre Englisch gehabt haben und die im Italienisch Kurs nur 1 Jahr. Wenn ihr versteht was ich meine. Trotzdem wirklich äußerst seltsam und ungerecht! Kann man die Leute verklagen?

  5. Mikheil sagt:

    Verklagen wird meiner Meinung nach nicht einfach, weil 1. es sich immerhin um ein Ministerium handelt, 2. weil das „Vergehen“ nicht „schwerwiegend“ ist und 3. weil man es bestimmt als Fehler abtun kann. 4. Es will ja Niemand verklagen. Viele finden sich mit solchen Gegebenheiten einfach ab. Ich glaube, man hätte nicht jeden Schüler zwingen können, den LK nicht zu wählen.

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